Unser Selbstverständnis

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Die SOLRIOARI (Sonnenreiter) sind eine Sippe slawischer Kriegerbauern, die, in den Auseinandersetzungen der Deutschen Ostsiedlung, der Assimilation in das Ostfränkische Reich, den damit fälligen Tributzahlungen und auch der Christianisierung entgehen wollen. Die Sippe gehört entfernt zur Volksgruppe der Sorben. Sie rekrutiert sich aus gebirgsnah angesiedelten Familienverbänden der Stämme Talaminzi und Chutizi. Ihr gemeinsames Anliegen ist die Erschließung neuer Siedlungräume im noch unbewohnten Gebirge. Der geschichtliche Handlungsrahmen umfasst etwa den Zeitraum von Beginn der Unterwerfung der slawischen Völker östlich der Elbe um 800 bis zur weitestgehenden Vollendung der Christianisierung im mitteldeutschen Raum um etwa 1000 n. Chr. Diese Zeit erlaubt die Darstellung verschiedener kulturhistorsicher Aspekte im Spannungsfeld zwischen westlicher, nordischer und östlicher, zwischen heidnischer und christlicher Vergangenheit Europas.

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Die SOLRIOARI sind eine Interessengemeinschaft, die sich unter Bezugnahme auf die regionale Vergangenheit im westlichen Erzgebirge und seinem Vorland den kulturellen Traditionen der Slawen im Frühmittelalter widmet. In möglichst authentischer Nachstellung der Gesamtheit frühmittelalterlicher Lebensweisen einer Kriegerbauernsippe wollen wir für uns selber naturnahes und einfaches Leben erkunden. Im Vordergrund stehen Lebensfreude und kameradschaftliche Gemeinschaft. Darüber hinaus können wir unsere gemeinsamen Erarbeitungen auch öffentlich auf thematisch relevanten Märkten und bei Veranstaltungen zur Schau stellen. Zur Regelung der organisatorischen, inhaltlichen und rechtlichen Belange unserer Interessensgemeinschaft handeln wir nach unserer Satzung.

Koladnik

 

REGELN DER THINGDURCHFÜHRUNG


 

In der hierarchischen Kultur der Sippen- und Clanverbände war eine disziplinierte Kultur der Rede unerlässlich für eine kluge kollektive Meinungsbildung, unerlässlich für den Fortbestand des Verbandes.

Für eine effiziente Meinungsbildung und qualifizierte Beschlussfassung ist die Einhaltung von verbindlichen Regel erforderlich.
Die Tagesordnung wird in angemessener Frist vor dem Thing bekannt gegeben. Jedes Mitglied kann vor dem Thing Themen und Anträge einbringen. In Ausnahmefällen, insbesondere bei aktueller Dringlichkeit sind noch bei Eröffnung des Things Themen einbringbar.

1. Nach Eröffnung des Things durch den Jarl (Schupan) verkündet der Sippenälteste in Abstimmung mit dem Jarl (Schupan) die Tagesordnung des Things.

2. Ergänzende Themen können durch die Mitglieder eingebracht werden.

Gilt nur bei kurzfristig eingetretenen und für die Sippe bedeutsamen Ereignissen und wichtigen Problemfällen

3. Das Thing beschließt die Tagesordnung verbindlich.

 

4. Aufruf der Tagesordnungspunkte durch den Ältesten.

 

5. Diskussion

das Recht zur Rede ist gebunden an den jeweiligen Inhaber des Sprachträgers (Knochen, Laterne o.Ä.):

zuerst sprechen Befürworter des Themas in Folge*

danach sprechen Gegner des Themas in Folge*

Der Älteste fasst die geäußerten Meinungen zusammen und unterbreitet dem Thing eine Beschlussvorlage zur Abstimmung.

Das Ergebnis der Abstimmung ist nach Bestätigung durch den Jarl (Schupan) verbindlich.

 

Es obliegt der Verantwortung der Redner, ihr Anliegen und ihre Meinung klar und deutlich zu vermitteln.
Die Gelegenheit zu einer weiteren Rede kann durch den Ältesten gestattet oder verweigert werden. Und der handelt zwingend im Interesse des Jarl (Schupan).
Zu erwartende Meinungsdifferenzen sollten bereits vor dem Thing soweit diskutiert werden, dass dem Thing abstimmbare Positionen vorgetragen werden.  
 
*(die Folge wird bestimmt durch die anerkannte Kompetenz zum Thema, oder durch das Alter. Der Älteste allein erteilt das Rederecht.)

nach Rede und Gegenrede fasst der Älteste die Meinungen als tendenzielle Auffassung der Sippe zusammen. Gegebenenfalls wird den Rednern eine letzte Möglichkeit zur Erwiderung durch den Sippenältesten zugebilligt, wenn dies nach seinem Ermessen zur objektiven Meinungsbildung erforderlich ist.

6. Es folgen die nächsten Tagesordnungspunkte.

Jeder Redner ist zur Wahrhaftigkeit und Ehrlichkeit verpflichtet. Sein Beitrag soll konstruktiv und lösungsorientiert sein und darf andere Mitglieder nicht verletzen, herabwürdigen oder gar beleidigen.
Bereits erwähnte und umfassend benannte Argumente müssen nicht durch andere Redner wiederholt oder bekräftigt werden.
Die Rede vor dem Thing ist freiwillig. Keiner kann zur Aussage gezwungen werden.
Der Verzicht auf die Rede, verbietet den nachträglichen Widerspruch oder gegensätzliche Diskussionen nach Beschlussfassung.
 

7. Der Älteste fasst alle getroffenen Vereinbarungen zusammen.

 

8. Der Jarl (Schupan) bestätigt die Vereinbarungen und beendet das Thing.

Horn
rabe

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